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1.1 Die Weltüberwachung erstreckt sich auf alle Länder unserer Länderliste. Gewisse Länder sind in Ländergruppen zusammengefaßt. Die auf der Liste angegebenen Länder können auch einzeln überwacht werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Preisliste. Für die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND bieten wir einen Sondertarif an.
1.2 Mitgeteilt werden alle Anmeldungen, die neben Wortanfang oder Wortende weitere Kriterien gemeinsam haben, wie die Buchstabenfolge, Buchstabenumstellungen, identische Bestandteile inmitten des Wortes usw.
1.3 Identische Marken werden auch für die Klassen mitgeteilt, die nicht überwacht werden.
1.4 Mit dem Kollisionshinweis werden Fotokopien der gefundenen Marken unter Ausschluß der offensichtlich nicht verwechslungsfähigen Marken übersandt.
2.2 Der Hauptvorteil des BRD-Sondertarifes besteht darin, daß dieser ohne Unterscheidung der Anzahl der überwachten Klassen gilt, so daß nicht zusätzlich 50% für jede weitere Klasse berechnet werden.
2.3 Bei Anwendung des BRD-Sondertarifes wird die nach dem Jahres-Brutto-Umsatz gestaffelte Ermäßigung nicht gewährt.
2.4 Ein während der Laufzeit zusätzlich erteilter Auftrag wird im Enddatum den übrigen Aufträgen angepasst und zum Preise eines vollen Jahres berechnet, wenn es sich um mehr als 6 Monate handelt oder zum Preis eines halben Jahres, wenn es sich um weniger als 6 Monate handelt. Des weiteren kommt der gestaffelte Mengenpreis bei Neuaufträgen innerhalb der Laufzeit des 1. Jahres nicht zum Tragen, sondern erst bei der nächsten vollen Jahresrechnung.
2.5 Der Versand erfolgt ca. 4 Wochen nach Veröffentlichung der Anmeldung im Markenblatt, dem Blatt für Gemeinschaftsmarken und/oder der WIPO-Gazette of International Marks.
3.2 Die Daten, also Datum der Veröffentlichung und Ablauf der Widerspruchsfrist, soweit im Gesetz des jeweiligen Landes ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist;
3.3 Die Warenklassen national und international;
3.4 Name und Adresse des Anmelders.
5.2 Es fallen keine Einrichtungsgebühren an.
6.2 Die Kollisionshinweise sind von erfahrenen Fachleuten auszuwerten. Der Mitteilung einer angemeldeten Marke ist in keinem Fall die Garantie zu entnehmen, daß diese Neuanmeldung die überwachte Marke verletzt. Wir empfehlen deshalb dringend, die Auswertung durch ihren Hausanwalt bzw. ihre Rechts- und/oder Patentabteilung durchführen zu lassen.
TT/01/2002
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