| TT - BEGRIFF |
|
Markenrecht Allgemein |
Sammelwerke |
|
| TT - ZAHL |
Der RWS-Grundkurs behandelt den Teil der gewerblichen Schutzrechte, die in der täglichen Praxis eines Unternehmens oder seiner Rechtsberater erfahrungsgemäß eine große Rolle spielen. Dies sind diejenigen Rechte, die sich mit dem äußeren Erscheinungsbild eines gewerblichen Unternehmens und seiner Produkte bzw. Dienstleistungen befassen, nämlich der Name, die Firma, die besondere Geschäftsbezeichnung, das Firmenschlagwort und das Firmensignet. In einem separaten Teil wird das Geschmacksmusterrecht behandelt.
TT/21.03.1997 ---) Literaturübersichten
| BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend: