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Während sich die Praxis bislang damit behilft, Schutzdauern unsystematisch anhand des konkreten Einzelfalls zu bestimmen, entwickelt der Autor eine generell-abstrakte Lösung. Er analysiert die Parallelen zu den "echten" Immaterialgüterrechten und verdeutlicht, dass eine Schutzdauer zwar nur für einen Teilbereich des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes erforderlich ist, sich dort aber anhand derselben allgemeinen Schutz- und Begrenzungsinteressen ergeben muß.
Die Arbeit bietet eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praktikable Antwort auf eine oft gestellte, zentrale Frage an der Schnittstelle von Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterschutz. Die Praxix in Rechtsprechung und Wissenschaft kann damit erheblich an Rechtsklarheit gewinnen.
Sachgebiet: Medien
Zielgruppe: Wettbewerbsrechtler, Urheberrechtler, Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Urheber- und Wettbewerbsrecht
TT/09.04.2001
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