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Umfasst das Erfordernis der markenmäßigen Benutzung lediglich die Benutzung zur Herkunftskennzeichnung oder sind auch andere Funktionen vom Schutzbereich der Marke umfasst?
Eindrucksvoll widerlegt der Autor die bislang vorherrschende Auffassung und überträgt das Ergebnis konsequent auf die Frage nach der markenrechtlichen Erfassung des Keyword Advertising. Die Arbeit liefert damit nicht nur einen weiterführenden Beitrag zur Frage der markenrechtlichen Zulässigkeit des Keyword Advertisings, sondern auch zu der vorgelagerten Frage, ob und inwieweit das Kriterium der markenmäßigen Benutzung unter Berücksichtigung der jüngsten EuGH-Rechtsprechung für die Bestimmung des Schutzumfangs weiter relevant ist.TT/26.11.2008 ---) Literaturübersichten
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