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Seit dem Inkrafttreten des neuen Markengesetzes am 1. Januar 1995 besteht nun die Möglichkeit, neben Wort- und Bildzeichen auch dreidimensionale Gestaltungen, das Produkt selbst, seine Verpackung oder sonstige Formen als Marke schützen zu lassen. Der Schutz dreidimensionaler Marken eröffnet den Unternehmen neu Wege für eine aktive Marktpolitik. Doch stellt das Gesetz Anmelder und Erteilungsbehörde auch vor erhebliche Probleme:
Das Werk analysiert die bisherige Amtspraxis und Rechtsprechung. Die Markenfähigkeit und die möglichen Eintragungshindernisse werden umfassend dargestellt.
Daraus ergeben sich zugleich wertvolle Hinweise für die Erlangung markenrechtlichen Schutzes für dreidimensionale Gestaltungen.
TT/25.07.1999
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