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Buchbesprechung

TT-BEGRIFF
Deutschland
Patentrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
DE597
2015
571
Februar 2009

Untersucht werden die Möglichkeiten des Patentinhabers einen Verletzungssachverhalt in Fällen eines Informations- und/oder Beweisdefizits nach deutschem Recht nachweisbar aufklären zu können. Neben den von der Zivilprozessordnung vorgesehenen Instrumenten liegt ein Schwerpunkt auf der im Gefolge der Entscheidungen "Faxkarte" und "Restschadstoffentfernung" des Bundesgerichtshofs herausgebildeten Praxis der Düsseldorfer Instanzgerichte für die Durchsetzung des patentrechtlichen Besichtigungsanspruchs.

Ausgehend von den zu § 809 BGB entwickelten Meinungen in Rechtsprechung und Literatur erfolgt eine umfassende Analyse der in Umsetzung der so genannten "Enforcement"-Richtlinie 2004/48/EG beabsichtigten Spezialregelung des § 140c PatG hinsichtlich der Voraussetzungen, Reichweite und prozessualen Durchsetzbarkeit des Anspruchs sowie der damit neu entstandenen Fragestellungen. Daneben finden sich verschiedene Hinweise für die Praxis, wobei auch die gebotenen Vorkehrungen zum Schutz des Anspruchsgegners vor einer unzulässigen Ausforschung seiner Betriebsgeheimnisse eingehend behandelt werden.

Ferner wird ein Vergleich mit korrespondierenden Rechtsinstrumenten Frankreichs, Italiens, Großbritanniens und der USA angestellt, wobei auch darauf eingegangen wird, inwieweit damit gewonnene Informationen und Beweismittel in einem deutschen Patentverletzungsverfahren verwertet werden können.

TT/27.02.2009   ---) Literaturübersichten


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