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Der Autor, der seine praktischen Erfahrungen aus einer Mitarbeit in einer Patentabteilung eines Automobilunternehmens gesammelt hatte, untersucht zunächst die Voraussetzungen gemeinsamen Erfindens und propagiert konsequent einen relativen Miterfinderschaftsbegriff. Sodann werden einige spezifische Probleme der Rechtszuordnung von Erfinderrechten erörtert. Den Schwerpunkt des Buches bilden die Verwertungsbefugnisse, wo insbesondere für die Erfindungs-Bruchteilsgemeinschaft noch vieles im Unklaren ist: Bestehen finanzielle Ausgleichsansprüche? Dürfen Anteilslizenzen erteilt werden? Muß die Patentanmeldung einstimmig beschlossen werden? Kann einzelnen Teilhabern die Erfindungsbenutzung per Mehrheitsbeschluss untersagt werden?
Nachdem diese Fragen jeweils gesondert analysiert wurden, kann der Autor eine problemübergreifende Auslegung der §§ 741 ff. BGB entwickeln, die in den unterschiedlichsten Konfliktlagen einen gerechten Interessenausgleich gewährleistet. Dieses "Partizipationsmodell" folgt der Maxime, dass alle Teilhaber gleichermaßen an dem doppelten patentrechtlichen Nutzen der Erfindung partizipieren sollen - nämlich einerseits an den Monopolgewinnen und andererseits an der Möglichkeit, mit der Erfindung (sonstige) "Leistungsgewinne" zu erzielen.
Vorwort
Einleitung
Kapitel 1 Technologische Zusammenarbeit
Kapitel 2 Die Miterfindergemeinschaft nach § 6 Satz 2 PatG
Kapitel 3 Probleme der Rechtszuordnung
Kapitel 4 Erfindungsverwertung
Kapitel 5 Vergleichbare Gemeinschaftsverhältnisse
Kapitel 6 Das Recht der Erfindungs-Bruchteilsgemeinschaft
Zehn Ergebnisse
Abkürzungen
Literatur
Sachregister
TT/08.07.2005/06.03.2009 ---) Literaturübersichten