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Die Veräußerung eines Computerprogramms zieht urheberrechtliche Folgen nach sich, die trotz spezifischer Bestimmungen im schweizerischen Urheberrechtsgesetz in verschiedener Hinsicht weiterhin der Klärung bedürfen. Der Gesetzestext gibt nur unvollständig und zum Teil gar in irreführender Weise Antwort auf die Fragen, wer unter welchen Umständen welche Handlungen vornehmen darf, welche Wirkungen allfällige Lizenzverträge entfalten, wie die gesetzlichen Folgen vom Programmhersteller auch ohne Lizenzverträge mitbeeinflußt werden können, wer unter welchen Umständen eine Update- oder Schüler-Version benutzen darf, ob Mehrfach- oder Netzwerkinstallationen zulässig sind usw. Die vorliegende Dissertation nimmt sich dieser und anderer Fragen an mit dem Ziel, sowohl dogmatisch als auch praktisch befriedigende Lösungen zu erarbeiten.
TT/15.07.1998
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