| TT - BEGRIFF |
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Zivilprozeßrecht |
Sammelwerke |
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Das Haager Beweisübereinkommen ist in der Schweiz am 1. Januar 1995 in Kraft getreten mit dem Ziel, eine Brücke zu schlagen zwischen den verschiedenen Rechtssystemen des "common law" und "civil law" im Bereich der Beweisaufnahme und damit in einem Bereich, in welchem die Unterschiede der beiden Rechtssysteme besonders deutlich zu Tage treten.
Die Arbeit zeigt, nach einführenden Erklärungen zur Funktionsweise der amerikanischen "discovery", auf, dass das Haager Beweisübereinkommen nur einen beschränkten Anwendungsbereich hat und damit die erhoffte Verbesserung im Rechtshilfeverkehr zwischen den verschiedenen Rechtssystemen nur teilweise erreicht werden konnte.
Die Arbeit geht sodann auf praktische Anwendungsfragen bei der Durchführung von Beweisaufnahmen in der Schweiz nach dem Haager Beweisübereinkommen ein und erörtert die verschiedenen vom Übereinkommen zur Verfügung gestellten Beweisaufnahmemöglichkeiten. Besondere Beachtung findet dabei die Frage der Reichweite amerikanischer "discovery" in der Schweiz.
Schliesslich wird der Entscheidungsablauf und die Aufgabe der Zentralen Behörden erläutert und auf die Kosten der Rechtshilfemassnahmen und die Rechtsmittel gegen Verfügungen schweizerischer Behörden und Gerichte eingegangen.
TT/05.03.2000
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