Mitteilung der Kommission zu Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 98/27/EG über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, betreffend die qualifizierten Einrichtungen, die berechtigt sind, eine Klage im Sinne des Art. 2 dieser Richtlinie zu erheben (2003/C 321/07)
Stand: 2004-03-01
Heft: 23-24/XII/02 2002-12-01
Quelle: ABl. EG Nr. C 321 vom 31.12.2003, S. 26
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